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Einkaufsbedingungen

I. Geltungsbereich und Vertragsschluss
  1. Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen und Aufträge, die FOC – fibre optical components GmbH (im Folgenden: FOC oder Besteller) an Lieferanten vergibt.
  2. Mit der Auftragsbestätigung oder der Ausführung der Bestellung erkennt der Lieferant diese Einkaufsbedingungen als verbindlich an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, FOC stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  3. Unsere Bestellungen sind schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) zu bestätigen. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch FOC.
  4. Diese Bestellung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Einkaufsbedingungen, abrufbar unter www.foc-fo.de/einkauf. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (Verkaufsbedingungen) sind unter www.foc-fo.de/agb abrufbar und gelten ergänzend gegenüber unseren Kunden, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Vereinbarte Preise sind Festpreise und verstehen sich frei Lieferadresse (DAP, Incoterms 2020) einschließlich Verpackung, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Rechnungen sind nach vollständiger Lieferung und Prüfung zu stellen und müssen die Bestellnummer, Artikelnummern, Mengen und den vereinbarten Preis ausweisen.
  3. FOC zahlt innerhalb von 30 Tagen netto ab Wareneingang und Rechnungsdatum oder innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto, soweit nicht schriftlich anders vereinbart.
  4. Mit Forderungen, die bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind, kann der Lieferant nicht aufrechnen.
III. Lieferung und Verzug
  1. Vereinbarte Liefertermine und -mengen sind verbindlich. Erkennbare Lieferverzögerungen hat der Lieferant FOC unverzüglich schriftlich anzuzeigen und dabei Ursache und voraussichtliche Dauer der Verzögerung mitzuteilen.
  2. Gerät der Lieferant in Verzug, ist FOC nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatzlieferungen auf Kosten des Lieferanten zu beschaffen sowie Schadensersatz zu verlangen.
  3. Teillieferungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von FOC.
  4. Der Lieferant trägt die Transportgefahr bis zum Eingang der Ware am vereinbarten Lieferort. Versand- und Lieferpapiere sind beizufügen.
IV. Compliance und Produktanforderungen
  1. Der Lieferant gewährleistet die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Nicht konforme Artikel sind in der Auftragsbestätigung und auf dem Lieferschein eindeutig zu kennzeichnen und bedürfen der gesonderten Freigabe durch FOC. Dies gilt insbesondere für:
  • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) – Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe
  • Richtlinie 2012/19/EU (WEEE) – Elektro- und Elektronik-Altgeräte einschließlich nationaler Umsetzungsgesetze
  • Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) in der Fassung der Delegierten Richtlinie (EU) 2015/863 – Beschränkung gefährlicher Stoffe
  1. Auf Anforderung stellt der Lieferant aktuelle Konformitätserklärungen, Sicherheitsdatenblätter und Prüfberichte zur Verfügung.
  2. FOC behält sich vor, Lieferungen zurückzuweisen, die nicht den Anforderungen dieses Abschnitts entsprechen. Entstehende Kosten (Rücktransport, Entsorgung, Ersatzbeschaffung) trägt der Lieferant.
V. Schutzrechte Dritter
  1. Der Lieferant steht dafür ein, dass die gelieferten Waren frei von Rechten Dritter sind und durch die Lieferung keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt werden.
  2. Der Lieferant stellt FOC von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Schutzrechten durch die Lieferung entstehen. Dies umfasst auch die Erstattung angemessener Rechtsverteidigungskosten.
  3. FOC informiert den Lieferanten unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter und überlässt ihm, soweit rechtlich möglich, die Abwehr dieser Ansprüche.
VI. Qualität und Mängelrüge
  1. Der Lieferant hat eine Qualitätssicherung aufrechtzuerhalten, die dem Stand der Technik entspricht. Auf Anforderung von FOC sind Qualitätsnachweise und Prüfprotokolle vorzulegen.
  2. FOC prüft eingegangene Waren auf offensichtliche Mängel und Mengenabweichungen. Rügen erfolgen unverzüglich nach Feststellung, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Entdeckung.
  3. Bei Mängeln ist FOC berechtigt, nach eigenem Ermessen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen, den Kaufpreis zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
  4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich keine längeren Fristen gelten.
VII. Vertraulichkeit
  1. Der Lieferant behandelt alle ihm im Rahmen der Geschäftsverbindung zugänglich gemachten Informationen, Unterlagen, Muster und Daten von FOC streng vertraulich und verwendet diese ausschließlich zur Auftragserfüllung.
  2. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
  3. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FOC darf der Lieferant die Geschäftsbeziehung zu FOC weder in Werbematerialien noch gegenüber Dritten erwähnen.
VIII. Datenschutz
  1. FOC verarbeitet personenbezogene Daten des Lieferanten (Ansprechpartner, Kontaktdaten) ausschließlich zur Vertragsdurchführung und Lieferantenbetreuung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
  2. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung von FOC unter www.foc-fo.de/datenschutzerklaerung abrufbar.
IX. Haftung des Lieferanten
  1. Der Lieferant haftet für alle Schäden, die FOC durch mangelhafte Lieferungen, Verletzung von Zusicherungen oder die Verletzung dieser Einkaufsbedingungen entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Sofern FOC wegen eines Mangels der Lieferung gegenüber ihren Kunden haftet, ist der Lieferant verpflichtet, FOC freizustellen, soweit die Haftung auf einem vom Lieferanten zu vertretende Mangel beruht. § 445a BGB bleibt unberührt.
X. Gerichtsstand und anwendbares Recht
  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – sofern der Lieferant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Berlin.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
XI. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Juli 2026
FOC – fibre optical components GmbH, Barbara-McClintock-Str. 5, 12489 Berlin